Für einen vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Angestellten führt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 190 Abs. 2 SGV V).
Will man sich als Selbstständiger dann freiwillig in der GKV versichern, muss man dies innerhalb von 3 Monaten nach einer vorangegangenen gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. (§ 9 Abs. 2 SGB V)
Diese 3-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, kann eine gesetzliche Krankenkasse Sie nicht mehr in die freiwillige Versicherung als Selbstständige/r aufnehmen.
Für den Beitritt benötigt die Krankenkasse von Ihnen folgende Unterlagen:
- Antrag zur freiwilligen Versicherung,
- letzter Einkommensteuerbescheid bzw. Schätzung,
- Gewerbeanmeldung,
- evtl. Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss,
- evtl. Wahlerklärung Krankengeld,
- evtl. Antrag auf Beitragsentlastung.