Krankenkassenbeitrag für Hauptberuflich Selbständige (mit bzw. ohne Krankengeldbezug ab 43. Tag)
Selbstständige haben die Möglichkeit, sich mit Krankengeldbezug ab dem 43.Tag der Krankschreibung bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind neben den Einnahmen aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und Zinseinnahmen. Die Einnahmen werden mindestens mit 1.038,33 Euro (Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige 2019) und maximal mit 4.537,50 Euro (monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2019) berücksichtigt.
Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, können die Mindestbemessungsgrundlage für das Einkommen in Anspruch nehmen (1.038,33 Euro in 2019). Für die Berechnung des Beitrags zählen neben dem Gründungszuschuss die gesamten zu erwartenden Einnahmen des Versicherten, wobei ein Teilbetrag von 300 Euro des Gründungszuschuss unberücksichtigt bleibt. Dieser ist für die Sozialbeiträge vorgesehen.
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