Als Selbstständiger erhalten Sie kein Krankengeld vom Arbeitgeber und benötigen deshalb eine finanzielle Absicherung. Dies kann entweder durch die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes erfolgen oder durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung. Der Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung ist bereits ab dem 1. Tag möglich. Private Krankenzusatzversicherer sind nicht verpflichtet Selbstständige aufzunehmen.
Die Beiträge und die Aufnahme für Krankentagegeld sind abhängig von:
- Dem Leistungspaket, das Sie sich selbst zusammenstellen,
- Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag),
- Ihrem Gesundheitszustand.
Um Krankentagegeld von Ihrem privaten Versicherer zu erhalten, benötigen Sie ein Attest Ihres Arztes, das Ihre Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Dieses reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Versicherung ein.
Bei der privaten Krankentagegeld-Versicherung können Sie individuell mit dem jeweiligen Versicherer vereinbaren, ab wann und in welcher Höhe Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erhalten. Welche private Krankenversicherung die geeignetste ist, hängt von Ihrer konkreten Situation und Ihren Wünschen ab.
Zwei Beispiele:
Die Deutsche Krankenversicheurng bietet einer 30-Jährigen Person den Tarif KombiMed KTN 2 für den Beitrag 34, 40 € monatlich mit frei wählbaren Leistungen ab dem 29. Tag der Krankschreibung.
Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung sind beispielsweise:
- bis zu 300 € Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
- steuerfreie Leistungen auch für Sonn- und Feiertage
- je nach Wahl, ab dem 4. Tag der Krankschreibung möglich
Die HanseMerkur bietet einer 30-Jährigen Person und einem Nettogehalt von 1,300 € bis 1.950 € monatlich den Tarif KTS/15 für den Beitrag von 10,50 € monatlich beispielsweise die Leistungen:
- Verdienstausfallversicherung nach Ablauf der Lohnfortzahlung
- eine Auszahlung ohne Abzug von Sozialabgaben
- das tägliche Krankentagegeld kann individuell oder nach dem Einkommen festgelgt werden
Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld
Es gibt einen Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld. Es sind zwar beides Lohnersatzleistungen, doch wird Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und Krankentagegeld von einer privaten Versicherung.
Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Falls dies nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden.